Schulaufsicht
Alle Privatschulen in Dänemark unterliegen einer Schulaufsicht. Jedes 2. Jahr wird ein Schulaufsichtsführender von der Generalversammlung gewählt. An unserer Schule macht Schulrätin Anke Tästensen die Schulaufsicht.
Schulvereinbarungen
Unter „Dokumente“ findet ihr einige Schulvereinbarungen, z.B. die Vereinbarung, wie man sich bei Schlechtwetter verhält. Mit „Schlechtwetter“, ist gemeint: Ungewöhnliche bzw. winterliche Witterungsverhältnisse, die Auswirkungen haben auf den Berufs- und Busverkehr oder unsere Verkehrspolitik.
Handlungspläne
Einen guten Lern- und Aufenthaltsort zu schaffen, in dem sich Schülerinnen und Schüler und Angestellte geborgen und wohl fühlen. Die Entwicklung von persönlichen und sozialen Kompetenzen – Respekt, Offenheit, Engagement, Nähe und Präsenz sollen gefördert und gefordert und das Wohlbefinden aller gestärkt werden.
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Beschlussorgan des „Deutschen Schul-und Sprachvereins für Lügumkloster und Umgegend“. Sie findet einmal jährlich im Frühjahr statt und ist ungeachtet der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Das Datum für die Generalversammlung wird von der Schule veröffentlicht. Weitere Informationen gehen aus der Satzung hervor.
Satzung
Mit Anmeldung eines Kindes an der Deutschen Lügumkloster wird man gleichzeitig Mitglied im Schulverein. Die Satzungen geben Auskunft über unseren Schulverein.